Geschichte
Gründung und Aufschwung in der Freien Reichsstadt
Die Gründung der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft von 1790 erfolgte in einer Stadt mit bedeutender naturwissenschaftlicher Tradition, die ganz wesentlich durch das in der Freien Reichstadt anwesende Bildungsbürgertum, u.a. Ärzte, Apotheker, Geistliche, sowie durch Personen eines politischen Zentrums (Immerwährender Reichstag; Hofhaltung des Adelsgeschlechtes der v. Thurn und Taxis; Residenz eines Fürstbischofes) begründet und getragen wurde. Der Regensburger Apotheker Johann Wilhelm Weinmann (1683-1741; Weinmannia!) hatte hier ein großes Kräuterbuch geschaffen, dessen zahlreichen Bildtafeln mit einem frühen einfachen Farbdruckverfahren hergestellt worden waren.
Blütezeit im Königreich Bayern
Vertraten Bray und Martius die Regensburgische Botanische Gesellschaft in glänzender Weise nach außen, so geschah die Arbeit vor Ort durch August Emanuel Fürnrohr (1804-1861; Fuernrohria!),
Die Zeit vor, in und zwischen den beiden Weltkriegen
Bis 1888 konnte die Zeitschrift Flora noch von der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft aus eigener Kraft herausgegeben werden. Dies war vor allem dem Einsatz der beiden Vorsitzenden nach August Emanuel Fürnrohr zu verdanken, nämlich Gottlieb August Herrich-Schäffer (Vorsitzender: 1861-1871) und Jakob Singer (Vorsitzender: 1871-1890). Singer war es aufgegeben, den Weiterbestand der Flora durch eine angemessene neue Lösung sicherzustellen. Die Regensburgische Botanische Gesellschaft war jedenfalls überfordert, diese Aufgabe weiterhin zu tragen. So ging dann die Flora in die Obhut des zunächst in Marburg, dann in München wirkenden Karl v. Goebel über; seit 1906 wird die Flora durch den Fischer-Verlag in Jena verlegt.
Von 1911 bis 1920 veröffentlichte Ignaz Familler die bis heute einzige Moosflora Bayerns in den Denkschriften der Botanischen Gesellschaft und Konrad Rubner 1908 eine Monographie der bayerischen Weidenröschen.
Eine andere beispielhafte Aktivität fiel ebenfalls in die Zeit von Heinrich Karl August Fürnrohr als Vorsitzendem (1900-1916): die Sicherung wertvoller Gebiete zur Verwirklichung des gerade aufkeimenden Naturschutzgedankens. Dadurch kam der Drabafelsen bei Etterzhausen (1905), der Schutzfelsen (1906) und der botanisch wertvollste Teil des Sippenauer Moores (1911) in den Besitz der Gesellschaft. Den Ankauf des letzteren hatte Sebastian Killermann mit auf den Weg zu bringen geholfen. Nach dem Tode Fürnrohrs hat Sebastian Killermann über 40 Jahre hinweg (Vorsitzender: 1916-1956) die Geschicke der klein und bescheiden gewordenen Regensburgischen Botanischen Gesellschaft in seine Hände genommen.
In der Obhut der Universität Regensburg
Literatur
BRESINSKY, A. (1981): Die Regensburgische Botanische Gesellschaft und die Wurzeln ihres Entstehens im 18. Jahrhundert. – Schriften der Universität Regensburg 4: 101-130.
BRESINSKY, A. (1991): Zweihundert Jahre Botanische Gesellschaft in Regensburg. – Regensburger Almanach 1991: 154-165.
BRESINSKY, A. (1993): FLORA – die älteste wissenschaftliche Zeitschrift für Botanik unter dem Wechsel ihrer Gestalter. – Flora 188: 5-14.
ILG, W. (1984): Die Regensburgische Botanische Gesellschaft. – Hoppea, Denkschr. Regensb. Bot. Ges. 42: 1-391.
ILG, W. (1990): Geschichte der Botanik in Regensburg – Katalog zur Ausstellung in den Museen der Stadt Regensburg, 14 Juli bis 7. Oktober 1990. – Hoppea, Denkschr. Regensb. Bot. Ges. 48: 1-120.
Zusammenfassung in Daten und Fakten
1790 |
Gründung (14. Mai) durch David Heinrich Hoppe zusammen mit einigen Gleichgesinnten auf dem Schutzfelsen bei Regensburg als älteste noch bestehende botanische Gesellschaft der Welt. Bedeutende Persönlichkeiten als Mitglieder in der frühen Zeit u.a.: Kurfürst Carl Theodor v. Dalberg, Kaspar Graf v. Sternberg, Francois Gabriel de Bray.
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1791 |
Einrichtung von Bibliothek und Herbarium.
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1792 |
Veröffentlichung eines ersten Bandes von Gesellschaftsschriften, später fortgeführt als
Denkschriften und Hoppea
(bis jetzt 62 Bände).
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1803 |
Einrichtung eines Botanischen Gartens. Verschiedene Verlegungen; 1855 wird der Botanische Garten der Gesellschaft aufgelassen. 1980
Botanischer Versuchs- und Lehrgarten der Universität
. Vorgänger aller Botanischen Gärten in Regensburg der Oberndorffer Garten (1604).
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1818 |
Begründung der Zeitschrift Flora (bis 1888 von der Gesellschaft herausgegeben); älteste noch heute bestehende Botanik-Zeitschrift der Welt.
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1821 |
Goethe wird Mitglied.
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1841 |
Zu den Mitgliedern zählen u.a. Alexander v. Humboldt, Adalbert v. Chamisso, Justus von Liebig, Maximilian II. König von Bayern, Friedrich August König von Sachsen, Ferdinand II. König von Portugal u.a.
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1898 |
Flora Exsiccata Bavarica
(bis 1930) als Sammlung getrockneter Pflanzen (Gefäßpflanzen, Moose) Bayerns in begrenzter Auflage verteilt.
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1905 |
Erwerb des ersten Grundstückes (Drabafelsen bei Etterzhausen) zum Zwecke des
Naturschutzes
. Bis 1911 (Sippenauer Moor) Kauf dreier weiterer Flächen, 1974 eines vierten Grundstück. Seit 1987 verschiedene Erweiterungskäufe (u.a. 1991 gesamte Restfläche im Sippenauer Moor).
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1974 |
Die Gesellschaft kommt unter die Obhut der Universität (Lehrstuhl für Botanik; Zentralbibliothek). Ihre Leitung wird von 1974-1999 von Andreas Bresinsky wahrgenommen. Peter Schönfelder übernimmt die Redaktion der Hoppea ab Band 33. Überstellung der
Bibliothek
der Gesellschaft als Dauerleihgabe an die Universität Regensburg.
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1977 |
Überstellung des
Herbariums
der Gesellschaft als Dauerleihgabe an die Universität Regensburg.
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1984 |
Überstellung des seit 1790 geführten Archivs der Gesellschaft als Dauerleihgabe an die Universität Regensburg nach Abschluss der Monographie von Wolfgang Ilg über die Geschichte der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft (Hoppea 42). Später ergänzt durch Sammlung von Briefen, größtenteils Autographen (Korrespondenz mit Mitgliedern und Botanikern seit 1790), sowie durch Botaniker-Ikonothek, Sonderdrucke und Werke zur Geschichte der Botanik aus dem Vermächtnis von Karl Mägdefrau.
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1990 |
Begründung einer Stiftung zur Förderung der Botanischen Gesellschaft aus dem Vermächtnis von Edith Patzig.
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1993 |
Einrichtung einer Stiftung zur Verleihung eines
Anton-de-Bary-Preises
zur Würdigung hervorragender Leistungen auf den Gebieten der Pflanzensystematik und Mykologie. Erhöhung des Stiftungsvermögens durch Janna v. Bary und Hans Peter Molitoris.
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2001 |
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (22. Senat), dass die Regensburgische Botanische Gesellschaft 1/3 der Kosten eines Fachgutachtens zu tragen hat, welches die unbestrittenen Einflüsse der Karstwasserabsenkung durch ein benachbartes Kalkwerk auf das
Naturschutzgebiet Sippenauer Moor
untersucht.
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2006 |
Mit der auf der Hauptversammlung vom 06.02.2006 beschlossenen
neuen Satzung
wird der Gesellschaftsname in "Regensburgische Botanische Gesellschaft von 1790 e.V." geändert.
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Präsidenten | |
1790-1811 | Johann Jakob Kohlhaas |
1811-1832 | Francois Gabriel de Bray |
1840-1868 | Carl Friedrich Philipp v. Martius |
Ehrenvorsitzende | |
1974-2001 | Otto Mergenthaler |
seit 1999 | Andreas Bresinsky |
seit 2024 | Peter Poschlod |
Direktoren/Vorsitzende | |
1812-1846 | David Heinrich Hoppe |
1846-1861 | August Emanuel Fürnrohr |
1861-1871 | Gottlieb August Herrich-Schäffer |
1871-1890 | Jakob Singer |
1891-1900 | Ottmar Hofmann |
1900-1916 | Heinrich Karl August Fürnrohr |
1916-1956 | Sebastian Killermann |
1956-1974 | Otto Mergenthaler |
1974-1999 | Andreas Bresinsky |
1999-2007 | Anton Schmidt |
2007-2024 | Peter Poschlod |
seit 2024 | Hanno Schäfer |
Schriftleitung der Flora (bis 1888) | |
1818-1834 | David Heinrich Hoppe |
1834-1842 | David Heinrich Hoppe und August Emanuel Fürnrohr |
1842-1861 | August Emanuel Fürnrohr |
1861-1871 | Gottlieb August Herrich-Schäffer |
1871-1888 | Jakob Singer |
Danach Loslösung von der Gesellschaft und Redaktion durch Karl v. Goebel, Otto Renner u.a. | |
Schriftleitung der Denkschriften/Hoppea | |
bis 1900 | David Heinrich Hoppe, Jakob Singer etc. (bis Band 7) |
1900-1916 | Heinrich Karl August Fürnrohr (bis Band 12) |
1916-1956 | Sebastian Killermann (bis Band 24) |
1956-1974 | Otto Mergenthaler, z.T. auch Ludwig Neumayr (bis Band 32) |
1974-2005 | Peter Schönfelder (bis Band 65) |
2005-2007 | Oliver Dürhammer (bis Band 67) |
seit 2007 | Jürgen Klotz |
Vorstand
Ehrenvorsitzende |
Prof. em. Dr. Andreas Bresinsky, Am Katzenbichel 22, 93161 Sinzing
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1. Vorsitzender |
Prof. Dr. Hanno Schaefer, |
2. Vorsitzender |
Dr. Josef Simmel, Donaustraße 11, 93077 Bad Abbach
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Rechnungsführerin |
Sabrina Birnkammer, Moosstr. 5, 84079 Bruckberg
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Schriftführer |
Wolfgang Diewald, Stephanusweg 4, 94315 Straubing
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Schriftleiter Hoppea,
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Jürgen Klotz, Lehrstuhl für Ökologie, Universität Regensburg, 93040 Regensburg
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Schriftleiter RMS
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Dr. Josef Simmel, Donaustraße 11, 93077 Bad Abbach
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Website |
Leipold Martin, Lotte-Branz-Str. 40, 93055 Regensburg
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Schutzgebiete |
Martin Scheuerer, Peter-Rosegger-Str. 10, 93152 Nittendorf
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Nachwuchsförderung |
Patricia Krickl, Nadenbergstr. 21, 88161 Lindenberg
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Moose, Flechten |
Dr. Oliver Dürhammer, Am Schlagteil 23, 93080 Pentling
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Archivbetreuung |
Prof. Dr. Wolfgang Ilg, Hans-Lantzenberg-Str. 18, 88316 Isny/Allgäu
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Kassenprüfung |
Ralf Jahn (1. Rechnungsprüfer), Röschenhöhe 8, 09603 Großschirma |
Satzung
Beschlossen auf der Hauptversammlung am 6. Februar 2006
Geändert auf den Hauptversammlungen vom 5. Februar 2007 und 9. Februar 2009
Geleitwort: Contemplemur et admiremur
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Name der Gesellschaft ist „Regensburgische Botanische Gesellschaft von 1790 e. V.“
Die Regensburgische Botanische Gesellschaft, später auch „Königlich Bayerische Botanische Gesellschaft zu Regensburg“, wurde am 14. Mai 1790 gegründet.
Sie ist seit dem 18. Dezember 1906 eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg.
Der Sitz der Gesellschaft ist Regensburg.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele der Gesellschaft
1. Ziele der Gesellschaft sind:
- Die Botanik und Mykologie, insbesondere in den Teilgebieten Systematik,
- Geobotanik und Wissenschaftsgeschichte, zu pflegen und zu fördern.
- Die gesamte Pflanzen- und Pilzwelt, insbesondere der engeren Heimat, zu erforschen.
- Den Naturschutz, besonders den Artenschutz, den Schutz der Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu unterstützen.
- Die Wissensvermittlung in allen Teilgebieten.
2. Zur Erreichung dieser Ziele dienen:
- Vortragsveranstaltungen und Exkursionen.
- Herausgabe von Veröffentlichungen.
- Bibliothek und Archiv der Gesellschaft.
- Botanische Sammlungen der Gesellschaft.
- Erwerb und Pflege von Schutzgebieten.
- Begründung von Stiftungen.
- Mitarbeit bei Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes.
- Wissenschaftliche Untersuchungen verschiedener Art.
- Erteilung von wissenschaftlichen Auskünften und Ratschlägen.
- Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Ziele verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Für vom geschäftsführenden Vorstand beschlossene Sonderaufgaben, insbesondere die Erstellung der HOPPEA, kann eine vom Arbeitszeitaufwand und vom Schwierigkeitsgrad abhängige Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höhe der geschäftsführende Vorstand jeweils bestimmt.
§ 4 Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die Interesse an der Arbeit der Gesellschaft zeigen sowie die Ziele der Gesellschaft durch Mitarbeit oder sonstige Förderung unterstützen.
Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen sind, üben ihre Mitgliedsrechte durch einen gesetzlichen Vertreter aus.
Die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder sind an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um die Gesellschaft oder deren Ziele besonders verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod.
- Austritt. Dieser muss schriftlich erklärt werden, und zwar unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
- Ausschluss. Diesen kann die Mitgliederversammlung beschließen, wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Interessen der Gesellschaft handelt.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder
- haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und das Recht auf Antragstellung;
- sind berechtigt an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen;
- haben das Recht, die Bücherei und die Sammlungen der Gesellschaft zu benützen. Für die Benützung der Bücherei und des Herbariums gelten die mit der Universität Regensburg getroffenen Vereinbarungen vom 17.4.1974 bzw. 5.4.1977 mit den darin festgelegten Rechten der Mitglieder;
- sind verpflichtet, die Ziele der Satzung zu vertreten und an der Erreichung der Ziele der Gesellschaft mitzuarbeiten;
- sind gehalten, eine der periodisch erscheinenden Veröffentlichungen zum Mitgliederpreis zu beziehen.
§ 6 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
- der geschäftsführende Vorstand,
- der Beirat,
- der Gesamtvorstand,
- die Mitgliederversammlung.
§ 7 Der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem Ersten Vorsitzenden,
- dem Zweiten Vorsitzenden,
- dem Schriftführer,
- dem Rechnungsführer.
Die Gesellschaft wird im Sinne des § 26 BGB durch den Ersten oder Zweiten Vorsitzenden vertreten. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Der geschäftsführende Vorstand ist für die Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Gesellschaftsorgan zugewiesen sind.
Es sind vor allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie Festlegung deren Tagesordnung.
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Aufstellung des Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes.
- Erstellen des Veranstaltungsprogramms.
Der geschäftsführende Vorstand nimmt seine Aufgabe im Benehmen mit dem Beirat wahr.
§ 8 Beirat
Der Beirat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern. Er hat die Aufgabe, den geschäftsführenden Vorstand der Gesellschaft zu beraten.
Zum Beirat gehören:
- die federführenden Mitglieder der Schriftleitungen für die Veröffentlichungen der Gesellschaft,
- die Beauftragten für besondere Aufgaben (z. B. Sammlungen, Archiv, Schutzgebiete, ausgewählte Landschaftsräume),
- je ein Vertreter der Arbeitsgruppen (Sektionen).
§ 9 Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand,
- dem Beirat,
- den Ehrenvorsitzenden.
Der Gesamtvorstand
- wird mindestens einmal im Jahr vom Ersten Vorsitzenden einberufen;
- entscheidet über Erwerb oder Veräußerung von beweglichem Eigentum;
- entscheidet über Erwerb oder Tausch von unbeweglichem Eigentum;
- entscheidet über die Verwendung von Stiftungsmitteln, soweit in den Stiftungs-Richtlinien nichts anderes geregelt ist.
Bei Beschlussfassung im Gesamtvorstand gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Ersten Vorsitzenden den Ausschlag. Ehrenvorsitzende sind nur beratend tätig und haben kein Stimmrecht.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes, ausgenommen die Ehrenvorsitzenden, werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsdauer aus, so ergänzt sich die Vorstandschaft durch Zuwahl.
§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert, jedoch mindestens einmal im Jahr.
Die ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) wird vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.
Sie ist zuständig für die:
- Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung.
- Entlastung der Mitglieder des Gesamtvorstandes.
- Wahl der Mitglieder des Gesamtvorstandes.
- Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters.
- Veräußerung von unbeweglichem Eigentum der Gesellschaft.
- Entgegennahme des Berichtes über die Verwendung von Stiftungsmitteln.
- Beschlussfassung über Anträge an die Mitgliederversammlung.
- Entscheidung über die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder.
- Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern.
- Entscheidung über Verlust der Mitgliedschaft.
- Änderung der Satzung.
- Auflösung der Gesellschaft.
Die Mitgliederversammlung kann die Erhebung eines Jahresbeitrages beschließen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen:
- auf Beschluss des Gesamtvorstandes;
- auf schriftlichen, unter Angabe der Gründe gestellten Antrag von mindestens dem zehnten Teil der Mitglieder.
Sie unterliegt den gleichen Regeln wie eine ordentliche Mitgliederversammlung.
§ 11 Beschlussfassung
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle anwesenden ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Beschlüsse über Sachfragen:
- werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der die Versammlung leitet.
Beschlüsse über Personalfragen:
- Die Wahl erfolgt in der Regel schriftlich. Sie kann durch Handzeichen erfolgen, wenn alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einverstanden sind.
- Zur Gültigkeit der Wahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Satzungsänderungen sowie die Erhebung eines Jahresbeitrages können nur mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die gefassten Beschlüsse sowie Form und Ergebnis der Wahlen sind zu beurkunden. Die Niederschrift ist vom Ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12 Auflösung der Gesellschaft
Die Auflösung der Gesellschaft kann nur durch einstimmigen Beschluss der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Diese Absicht ist bei der Einladung allen Mitgliedern bekannt zu geben.
Im Falle der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, im Besonderen
- die Bibliothek und das Archiv an die Universität Regensburg;
- das Herbarium an die Universität Regensburg oder im Einvernehmen mit der
- Universität Regensburg an die Botanische Staatssammlung München;
- die gesellschaftseigenen Schutzgebiete an eine als gemeinnützig anerkannte Naturschutzorganisation, jeweils unter der Bedingung der Erhaltung ihrer Zweckbestimmung;
- die Stiftungen zweckgebunden an staatliche oder gemeinnützige Organisationen.
Diese Satzung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft am 6. Februar 2006 beschlossen. Die Artikel 3 und 12 wurden auf den ordentlichen Mitgliederversammlungen vom 5. Februar 2007 und 9. Februar 2009 geändert.
Mitgliedschaft
Mitgliederverwaltung | Jürgen Klotz c/o Lehrstuhl für Ökologie Universität Regensburg 93040 Regensburg juergen.klotz@ur.de |
Beitrittsantrag
Adressänderung
Die Mitglieder werden gebeten, Adressenänderungen umgehend an die Mitgliederverwaltung der Gesellschaft mitzuteilen, da beim Versand der HOPPEA sonst erhebliche Unkosten anfallen – soweit möglich bitte per E-Mail an juergen.klotz@ur.de
Bitte teilen sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir würden diese gerne zur Kostenersparnis für die Versendung unserer Mitteilungen benutzen. An: juergen.klotz@ur.de
Spende
Bank: | Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG |
IBAN: | DE54 7509 0000 0000 6089 47 |
BIC (SWIFT): | GENODEF1R01 |
Empfänger: | Regensb. Botan. Gesellschaft e.V. |
Verwendung: | Spende |